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BGBl. I Nr. 90/2026

kundgemacht 27.10.2026
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 41 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 41 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. I Nr. 90/2026×

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