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BGBl. II Nr. 100/2026

kundgemacht 22.04.2026
Änderung der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 100/2026× zu Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten 3
§ 3geändert

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