BGBl. II Nr. 100/2026
Änderung der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
3
§ 4geändert
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