BGBl. II Nr. 114/2026
Änderung der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020 und der Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020 und die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
12
§ 4geändert
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§ 4tritt wieder in Kraft
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§ 12geändert
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Anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020
12
§ 1geändert
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§ 1tritt wieder in Kraft
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§ 2geändert
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