BGBl. II Nr. 146/2026
Änderung der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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