ausführliche Anamnese der Schwangeren inklusive Angaben zu vorausgegangenen Schwangerschaften und Entbindungen
BGBl. II Nr. 241/2026
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Festlegung eines Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogrammes und die Voraussetzungen zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe (Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung – EKPUV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anlage A Ärztliche Untersuchungen der Schwangeren gemäß Paragraph 3, EKPUV
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Erste Schwangerenuntersuchung (bis SSW 16)
- •
- •ausführliche Anamnese der familiären und eigenen Vorbelastungen
- •Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren inklusive Angaben zu besonderen Befunden (gemäß Anlage 1 EKPG)
- •Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren (insbesondere Gewicht, Blutdruck, Harn, Vaginalsekret)
- •gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund); wenn auffällig: Abklärung einer Genitalverstümmelung (FGM)
- •Information zu Schwangerschaft und Gesundheitsförderung/Prävention sowie allfällige weitere Veranlassungen
- •Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Erste Labormedizinische Untersuchung (bis SSW 16)
- •Blutgruppenserologie (ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes):
- □Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie Antikörper-Suchtest
- •Infektionsserologie:
- □HIV Kombitest
- □Lues Reaktion
- □Röteln-Antikörper
- •Toxoplasmosetest mit Wiederholungsuntersuchungen bei negativem bzw. abklärungsbedürftigem (z. B. nicht erhobenen) Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes über einen eindeutig positiven Titer
- •Blutbild:
- □Leukozytenanzahl
- □Granulozyten
- □Lymphozyten
- □Monozyten
- □Eosinophile und Basophile Granulozyten
- □Erythrozytenanzahl
- □Hämatokrit
- □Hämoglobin
- □MCH
- □MCV
- □Thrombozyten
- •klinisch-chemische Parameter:
- □TSH
- □oGTT (bei erhöhtem Risiko der Schwangeren)
- □Harnbefund
Zweite (SSW 18 bis 22), dritte (SSW 24 bis 28), vierte (SSW 30 bis 34) und fünfte Schwangerenuntersuchung (SSW 35 bis 38)
- •Zwischenanamnese und Besprechung von Befunden und/oder Auffälligkeiten
- •Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren (insbesondere Gewicht, Blutdruck, Harn, B-Streptokokken im Rahmen der fünften Schwangerenuntersuchung)
- •Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren inklusive Angaben zu besonderen Befunden (gemäß Anlage 1 EKPG)
- •gynäkologische Untersuchung (Vaginalbefund)
- •Information zu Schwangerschaft und Gesundheitsförderung/Prävention sowie allfällige weitere Veranlassungen
- •Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Zweite Labormedizinische Untersuchung (SSW 24 bis 28)
- •Antikörper-Suchtest
- •Infektionsserologie:
- □HBS Antigen
- •Blutbild:
- □Leukozytenanzahl
- □Granulozyten
- □Lymphozyten
- □Monozyten
- □Eosinophile und Basophile
- □Granulozyten
- □Erythrozytenanzahl
- □Hämatokrit
- □Hämoglobin
- □MCH
- □MCV
- □Thrombozyten
- •Toxoplasmosetest Kontrolluntersuchungen bei negativem Vorbefund (letzte Kontrolle nach SSW 32)
- •klinisch-chemische Parameter:
- □oGTT
- □Harnbefund
- •Bestimmung des fetalen Rh-Faktors bei Rh-negativen Schwangeren
Allgemein- und familienmedizinische Untersuchung gemäß Paragraph 5, EKPUV (SSW 14 bis 20)
Im Rahmen der allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung sind insbesondere folgende Untersuchungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:
- •Anamnese und Besprechung von Befunden und/oder Auffälligkeiten
- •Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes der Schwangeren
- •Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Gesundheitsgespräch gemäß Paragraph 6, EKPUV (SSW 14 bis 20)
Im Rahmen des Gesundheitsgesprächs sind insbesondere folgende Beratungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:
- •Psychische Belastungen
- •Psychosoziale Belastungen
- •Sozioökonomische Belastungen
- •Sozialanamnestisches Gespräch
Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren gemäß Paragraph 4, EKPUV
Im Rahmen der Ultraschalluntersuchungen sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Erste Ultraschalluntersuchung (SSW 8 bis 16)
- •Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
- □Bestimmung des Geburtstermins laut Ultraschall
- □Beurteilung der Gestation
- •Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Zweite Ultraschalluntersuchung (SSW 18 bis 22)
- •Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
- □Beurteilung der Gestation
- □Biometrie des Fötus bzw. der Feten
- •Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Dritte (SSW 30 bis 34) und vierte (SSW 35 bis 38) Ultraschalluntersuchung
- •Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten insbesondere
- •Beurteilung der Gestation
- •Biometrie und Lage des Fötus bzw. der Feten
- •Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen
Hebammenberatungen gemäß Paragraph 7, EKPUV
Im Rahmen der Hebammenberatungen sind insbesondere folgende Beratungen durchzuführen bzw. Daten zu erheben:
Erste Hebammenberatung (SSW 14 bis 20)
- •Beratung und Information insbesondere über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt sowie über Stillen
- •Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren
- •Information über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten
Zweite Hebammenberatung (SSW 24 bis 34)
- •Beratung und Information insbesondere über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten, Wochenbett und Stillzeit sowie frühe Kindheit
- •Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren
- •Erhebung psychosozialer und sozioökonomischer Belastungen
- •Information über weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten
Elternberatung gemäß Paragraph 8, EKPUV (ärztlich festgestellte Schwangerschaft bis Vollendung 1. LJ Kind)
Im Rahmen der Elternberatung ist insbesondere über folgende Themen zu informieren:
- •Information/Beratung über arbeitsrechtliche und finanzielle Bedingungen
- •Information/Beratung über Themen zur Erwerbstätigkeit und Vereinbarkeit
- •Information/Beratung über Themen zur Elternschaft