BGBl. II Nr. 43/2026
Änderung der WFA-Umwelt-Verordnung und WFA-Klima-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die WFA-Umwelt-Verordnung – WFA-UV geändert und eine Verordnung über die Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Klima-Verordnung – WFA-KlimaV) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anlage 1 zu Paragraph 6 Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima Die Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Klima | Fragen |
Treibhausgase | Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die zukünftigen Treibhausgasemissionen oder die Kohlenstoffspeicherung in Österreich? |
Anpassungsfähigkeit | Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die Fähigkeit von Umwelt, Gesellschaft, Arbeitswelt und Wirtschaft sich gegenüber den Folgen des Klimawandels anzupassen? (zB: Hitze, Trockenheit, Überschwemmungen, Extremwetterereignisse) |