BGBl. II Nr. 90/2026
Zuverlässigkeitsüberprüfungen-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Festsetzung eines Pauschalbetrags als Ersatz für die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (Zuverlässigkeitsüberprüfungen-Verordnung – ZÜPV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Zuverlässigkeitsüberprüfungen-Verordnung (ZÜPV)
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