BGBl. III Nr. 18/2026
Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
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Änderungen durch diese Kundmachung
Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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