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BGBl. III Nr. 61/2026

kundgemacht 19.05.2026
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Änderung von Anhang A, Anhang B und Anhang C der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Änderung von Anhang A, Anhang B und Anhang C der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Beistellung von Ressourcen für die „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
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