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BGBl. III Nr. 68/2026

kundgemacht 05.06.2026
Beendigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung, im Folgenden „die Regierung“ genannt, und dem Hohen Flüchtlingskommissär der Vereinten Nationen, im Folgenden „UNHCR“ genannt, betreffend die Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde
Beendigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung, im Folgenden „die Regierung“ genannt, und dem Hohen Flüchtlingskommissär der Vereinten Nationen, im Folgenden „UNHCR“ genannt, betreffend die Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde
Kundmachung BGBl. III Nr. 68/2026× zu Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde

Änderungen durch diese Kundmachung

Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde aufgehoben