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GBlÖ Nr. 483/1938

kundgemacht 14.10.1938
Verordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) — Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, wodurch die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes G. Bl. Nr. 482/1938, womit das Schieß- und Sprengmittelgesetz, B. G. Bl. Nr. 196/1935, abgeändert wird, erforderlichen Vorschriften erlassen werden und das Schieß- und Sprengmittelgesetz in neuer Fassung bekanntgegeben wird.
Kundmachung GBlÖ Nr. 483/1938× zu Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung