GBlÖ Nr. 1439/1939
Verordnung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, mit der die Verordnung, betreffend die Herstellung und Verwendung von Azetylen und den Verkehr mit Karbid, R. G. Bl. Nr. 185/1912, abgeändert und die Verordnung G. Bl. Nr. 92/1938 aufgehoben wird.
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