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GBlÖ Nr. 82/1939

kundgemacht 21.01.1939
Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung über die Vollstreckbarkeit der vor den NS-Rechtsbetreuungsstellen im Lande Österreich abgeschlossenen Vergleiche vom 5. Januar 1939 bekanntgemacht wird.
Kundmachung GBlÖ Nr. 82/1939×

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