RGBl. Nr. 8/1849
Erlaß des Justizministeriums, wodurch der §. 5 der provisorischen Vorschrift vom 21. August 1848, über den Wirkungskreis des Justizministeriums wegen Erstattung der Geschäftsausweise, auch auf die Geschäftsausweise der Gefällsgerichte ausgedehnt wird
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