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RGBl. Nr. 249/1850

kundgemacht 29.06.1850
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch für die österreichische Handelsmarine eine eigene Ehrenflagge zur Belohnung ausgezeichneter seemännischer Leistungen errichtet wird
Kundmachung RGBl. Nr. 249/1850×

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