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RGBl. Nr. 256/1850

kundgemacht 03.07.1850
Verordnung des Justizministers, womit im Einverständnisse mit dem Minister des Innern eine Instruction für die Gemeindevorsteher in den ihnen übertragenen gerichtlichen Amtshandlungen erlassen wird
Kundmachung RGBl. Nr. 256/1850× zu Instruktion für die Gemeindevorsteher×

Änderungen durch diese Kundmachung

Instruktion für die Gemeindevorsteher neu
§ 2neu

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