RGBl. Nr. 256/1850
Verordnung des Justizministers, womit im Einverständnisse mit dem Minister des Innern eine Instruction für die Gemeindevorsteher in den ihnen übertragenen gerichtlichen Amtshandlungen erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Instruktion für die Gemeindevorsteher
neu
§ 20neu
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