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RGBl. Nr. 227/1852

kundgemacht 20.11.1852 RIS↗
Verordnung des Justizministeriums, giltig für jene Kronländer, in welchen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Wirksamkeit ist, über die Art der Eintreibung und Umwandlung der im Civil-Verfahren verhängten Geldstrafen
Kundmachung RGBl. Nr. 227/1852×

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