Rechtstracker.at

RGBl. Nr. 252/1852

kundgemacht 18.12.1852
Kaiserliches Patent, giltig für das gesammte Kaiserreich, mit Ausschluß der Militärgränze, wodurch ein neues Gesetz über den Hausirhandel erlassen wird
Kundmachung RGBl. Nr. 252/1852×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.