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RGBl. Nr. 253/1852

kundgemacht 18.12.1852
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch neue gesetzliche Bestimmungen über Vereine (Vereinsgesetz) angeordnet werden
Kundmachung RGBl. Nr. 253/1852×

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