RGBl. Nr. 260/1852
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch mehrere Abänderungen an der Einrichtung des Reichs-Gesetz- und Regierungsblattes und der Landes-Gesetz- und Regierungsblätter, sowie neue Bestimmungen über die Kundmachung von Gesetzen und Verordnungen angeordnet werden
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.