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RGBl. Nr. 10/1853

kundgemacht 25.01.1853
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, womit die Allerhöchsten Entschließungen über die Einrichtung und Amtswirksamkeit der Bezirksämter, Kreisbehörden und Statthaltereien, über die Einrichtung der Gerichtsstellen und das Schema der systemisirten Gehalte und Diätenclassen, sowie über die Ausführung der Organisirung für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien mit Krakau, Bukowina, Salzburg, Tirol mit Vorarlberg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz, Gradiska und Istrien mit Triest, Dalmatien, Kroatien und Slawonien, Siebenbürgen, die serbische Wojwodschaft mit dem Banate, kundgemacht werden
Kundmachung RGBl. Nr. 10/1853× zu Einrichtung der Gerichtsbehörden

Änderungen durch diese Kundmachung

Einrichtung der Gerichtsbehörden neu