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RGBl. Nr. 165/1854

kundgemacht 08.07.1854
Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgränze, womit eine Instruction über die innere Amtswirksamkeit und die Geschäftsordnung der Gerichtsbehörden in strafgerichtlichen Angelegenheiten erlassen wird
Kundmachung RGBl. Nr. 165/1854×

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