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RGBl. Nr. 266/1854

kundgemacht 14.10.1854
Verordnung des Justizministeriums, giltig für die Kronländer, für welche die Notariats-Ordnung vom 29. September 1850, Nr. 366 des Reichs-Gesetz-Blattes, erlassen wurde, wodurch in Folge Allerhöchster Entschließung vom 10. October 1854 neue gesetzliche Bestimmungen über die zur Ausübung des Notariates erforderliche praktische Prüfung, und über die zur Zulassung zu dieser Prüfung erforderliche Geschäftspraxis erlassen werden
Kundmachung RGBl. Nr. 266/1854×

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