Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Art der Verpackung von Gegenständen strafgerichtlicher Untersuchungen
Kundmachung
RGBl. Nr. 145/1856× zu Art der Verpackung von Gegenständen strafgerichtlicher Untersuchungen