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RGBl. Nr. 145/1856

kundgemacht 09.08.1856
Verordnung des Ministeriums der Justiz, wirksam für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, über die Art der Verpackung von Gegenständen strafgerichtlicher Untersuchungen
Kundmachung RGBl. Nr. 145/1856× zu Art der Verpackung von Gegenständen strafgerichtlicher Untersuchungen