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RGBl. Nr. 63/1858

kundgemacht 01.05.1858
Kaiserliches Patent, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch die Verhältnisse des Münzverkehres und die Anwendung der neuen österreichischen Währung auf die Rechtsverhältnisse geregelt werden.
Kundmachung RGBl. Nr. 63/1858×

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