RGBl. Nr. 3/1860
Kaiserliches Patent, wirksam vom 1. Jänner 1860 für den ganzen Umfang des Reiches, wodurch in der Art der Kundmachung der Gesetze und Verordnungen mehrere Abänderungen angeordnet werden
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
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