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RGBl. Nr. 9/1860

kundgemacht 10.01.1860
Kaiserliche Verordnung, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit die, in Beziehung auf die Zeugenfähigkeit derjenigen Personen, welche sich nicht zur christlichen Religion bekennen, bestehenden gesetzlichen Beschränkungen aufgehoben werden
Kundmachung RGBl. Nr. 9/1860× zu ABGB

Änderungen durch diese Kundmachung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) 1