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RGBl. Nr. 23/1864

kundgemacht 05.03.1864
Verordnung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, der Justiz, des Handels, des Krieges und der Marine, betreffend die Aufbringung feindlicher und verdächtiger Schiffe durch österreichische Kriegsschiffe, aus Anlaß der von der k. dänischen Regierung gegen die österreichischen und preußischen Handelsschiffe, so wie gegen die Handelsschiffe der übrigen deutschen Bundesstaaten angeordneten Feindseligkeiten
Kundmachung RGBl. Nr. 23/1864×

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