RGBl. Nr. 36/1868
kundgemacht 08.05.1868
Gesetz, wodurch die Zuständigkeit und das Verfahren bei Amortisirung der von Privaten ausgegebenen Werthpapiere geregelt wird
Kundmachung
RGBl. Nr. 36/1868× zu Amortisierung der von Privaten ausgegebenen Wertpapiere