RGBl. Nr. 84/1868
Gesetz, wodurch das Ministerium der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zum Abschlusse eines Uebereinkommens wegen Ausprägung neuer Scheidemünzen und Einziehung der Münzscheine mit dem Ministerium der Länder der ungarischen Krone ermächtigt wird
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