Rechtstracker.at

RGBl. Nr. 150/1869

kundgemacht 01.10.1869
Gesetz, über die Erfordernisse der Executionsfähigkeit der vor Vertrauensmännern aus der Gemeinde abgeschlossenen Vergleiche und über die von denselben zu entrichtenden Gebühren
Kundmachung RGBl. Nr. 150/1869× zu Exekutionsfähigkeit von Vergleichen von Vertrauensmännern der Gemeinde

Änderungen durch diese Kundmachung

Exekutionsfähigkeit von Vergleichen von Vertrauensmännern der Gemeinde neu