RGBl. Nr. 150/1869
Gesetz, über die Erfordernisse der Executionsfähigkeit der vor Vertrauensmännern aus der Gemeinde abgeschlossenen Vergleiche und über die von denselben zu entrichtenden Gebühren
Änderungen durch diese Kundmachung
Exekutionsfähigkeit von Vergleichen von Vertrauensmännern der Gemeinde
neu
§ 5neu
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