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RGBl. Nr. 27/1869

kundgemacht 10.03.1869
Gesetz, betreffend die Haftung der Eisenbahn-Unternehmungen für die durch Ereignungen auf Eisenbahnen herbeigeführten körperlichen Verletzungen oder Tödtungen von Menschen
Kundmachung RGBl. Nr. 27/1869×

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