RGBl. Nr. 141/1872
Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Zeitpunct, mit welchem das Gesetz vom 25. Juli 1871 (R. G. Bl. Nr. 76) im Königreiche Dalmatien in Wirksamkeit zu treten hat
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.