RGBl. Nr. 139/1873
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend den Umfang der Prüfungsgegenstände bei der Prüfung der Aerzte und Thierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste bei den politischen Behörden
Änderungen durch diese Kundmachung
Physikatsprüfungsverordnung – 1. Ergänzung
neu
Art. 1neu
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