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RGBl. Nr. 139/1873

kundgemacht 04.09.1873
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend den Umfang der Prüfungsgegenstände bei der Prüfung der Aerzte und Thierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste bei den politischen Behörden
Kundmachung RGBl. Nr. 139/1873× zu Physikatsprüfungsverordnung – 1. Ergänzung