RGBl. Nr. 20/1873
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, betreffend die Desinfection der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten thierischen Rohproducte und Abfälle
Änderungen durch diese Kundmachung
Desinfektion der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten tierischen Rohprodukte und Abfälle
neu
Art. 1neu
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