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RGBl. Nr. 20/1873

kundgemacht 22.02.1873
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, betreffend die Desinfection der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten thierischen Rohproducte und Abfälle
Kundmachung RGBl. Nr. 20/1873× zu Desinfektion der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten tierischen Rohprodukte und Abfälle