RGBl. Nr. 126/1875
Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Prüfung der Aerzte und Thierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste bei den politischen Behörden
Änderungen durch diese Kundmachung
Physikatsprüfungsverordnung – 3. Ergänzung
neu
Art. 1neu
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