RGBl. Nr. 8/1875
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Abbrechung, Fortsetzung und Wiederholung der Prüfung der Aerzte und Thierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste bei den politischen Behörden
Änderungen durch diese Kundmachung
Physikatsprüfungsverordnung – 2. Ergänzung
neu
Art. 1neu
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