RGBl. Nr. 87/1878
Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Justizministerium, betreffend die Abänderung des §. 8 der Ministerial-Verordnung vom 14. Mai 1874 (R. G. Bl. Nr. 71), mit welcher Bestimmungen über das Irrenwesen erlassen wurden
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