RGBl. Nr. 135/1885
Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsministerium und dem Justizministerium, mit welcher auf Grund des Gesetzes vom 27. Mai 1885 (R. G. Bl. Nr. 134) Anordnungen in Betreff der Sprengstoffe erlassen werden
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