RGBl. Nr. 8/1885
Verordnung des Ministeriums des Innern und des Handels, durch welche zum Schutze der bei der Erzeugung von Phosphorzündwaaren beschäftigten Personen bezüglich der in den Betriebsanlagen erforderlichen Einrichtungen und Vorkehrungen Anordnungen getroffen werden
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