RGBl. Nr. 151/1886
Kundmachung des Gesammtministeriums, womit der Beschluß des Reichsrathes über die kaiserliche Verordnung vom 19. September 1886 (R. G. Bl. Nr. 144), betreffend die Unzulässigkeit der Pfändung von Fahrbetriebsmitteln fremder Eisenbahnen, bekannt gegeben wird
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