RGBl. Nr. 97/1886
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, womit theilweise Abänderungen und Ergänzungen zur Ministerialverordnung vom 17. September 1883 (R. G. Bl. Nr. 152), betreffend die Abgränzung der Berechtigungen der Apotheken gegenüber den Materialwaarenhandlungen und den einschlägigen anderen Gewerben verfügt werden
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.