Absatz eins,Die Bestrafung auf Grund dieses Gesetzes tritt ohne Rücksicht auf die Staatsbürgerschaft des Thäters und auf den Begehungsort ein, insoferne die Auslieferung des Thäters nicht stattfindet.
RGBl. Nr. 41/1888
Gesetz, womit strafgesetzliche Bestimmungen in Betreff der Sicherung der Unterseekabel getroffen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 10neu
Paragraph 10,
- Absatz 2,Eine etwa im Auslande erlittene Strafe ist hiebei in Rücksicht zu nehmen.