RGBl. Nr. 41/1888
Gesetz, womit strafgesetzliche Bestimmungen in Betreff der Sicherung der Unterseekabel getroffen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 8neu
Paragraph 8,
Das Verfahren und die Urtheilsfällung rücksichtlich der in diesem Gesetze bezeichneten strafbaren Handlungen steht den Gerichten zu.