RGBl. Nr. 197/1893
Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und des Handels, betreffend die Feststellung jener höheren technischen Lehranstalten im Bereiche der Länder der ungarischen Krone und des Auslandes, welche den inländischen technischen Hochschulen bezüglich des Inhaltes der §. 10 bis einschließlich 13 des Gesetzes über die Regelung der concessionierten Baugewerbe gleichgestellt werden
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